Eisenbahnkreuzungsrecht

Das Eisenbahnkreuzungsrecht regelt die Kostentragung der beteiligten Baulastträger, wenn Kreuzungen von Eisenbahnen und öffentlichen Straßen (Straßen- oder Eisenbahnüberführungen sowie Bahnübergänge) neu gebaut, geändert oder unterhalten werden. Einzelheiten sind u. a. im Eisenbahnkreuzungsgesetz geregelt. cmk rechtsanwälte verfügen über langjährige Erfahrungen sowohl bei der Beratung von Kreuzungsvereinbarungen als auch bei der streitigen Auseinandersetzung vor den Verwaltungsgerichten beispielsweise zur Durchsetzung von Zahlungsansprüchen aufgrund von Kostentragungsverpflichtungen.

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