Fachplanungsrecht
Das Fachplanungsrecht zählt zu den Kernkompetenzen von cmk rechtsanwälte. Es umfasst insbesondere die Planfeststellung von Betriebsanlagen der Eisenbahn, von Straßen, von Flughäfen sowie die Planfeststellung nach dem Bundesberggesetz und dem Energiewirtschaftsgesetz. Wir beraten seit vielen Jahren Vorhabenträger bei der Realisierung ihrer Infrastrukturprojekte. Dabei handelt es sich regelmäßig um komplexe Großvorhaben, bei denen neben unserer Kompetenz und Erfahrung unsere Kenntnis der Projektabläufe und der beteiligten Behörden maßgeblich für den Erfolg der Vorhaben sind. Auf Wunsch übernehmen wir auch die juristische Projektsteuerung. Schließlich sind wir für unsere Mandanten da, wenn es darum geht, die erhaltenen Genehmigungen vor den Verwaltungsgerichten gegen Angriffe Dritter (z. B. Private oder Verbände) zu verteidigen. Dabei kommen uns eine jahrelange Prozesserfahrung auch vor dem Bundesverwaltungsgericht sowie eigene richterliche Tätigkeiten zu Gute.