Grunderwerbs- und Enteignungsrecht
Es ist kein größeres Infrastrukturprojekt denkbar, bei dem nicht Grunderwerb getätigt werden muss, sei es für die Verkehrstrasse selbst oder für die notwendigen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Neben dem Planrecht bedarf es für den reibungslosen Projektablauf auch des juristischen Know-hows bei den Grunderwerbsverhandlungen und nötigenfalls bei der Enteignung. cmk rechtsanwälte begleiten die Vorhabenträger bei den entsprechenden Enteignungs-, Besitzeinweisungs- und Entschädigungsfestsetzungsverfahren und ggf. bei deren gerichtlicher Kontrolle.