Öffentliches Bauplanungs- und Bauordnungsrecht
Die Bautätigkeit ist durch das Baurecht einer weitgehenden gesetzlichen Regelung unterworfen, nach der sich die Zulässigkeit von Bauvorhaben beurteilt. Die Gemeinden verfügen mit den Instrumenten der Bauleitplanung über umfangreiche Möglichkeiten, die Zulässigkeit von Bauvorhaben zu steuern. Bei deren Anwendung müssen sie jedoch ihrerseits im Wege der bauleitplanerischen Abwägung die verschiedenen Interessen und Belange zum Ausgleich bringen. cmk rechtsanwälte beraten insbesondere Gemeinden, Bauherren und Projektgesellschaften bei der Schaffung von Baurecht und der Verwirklichung von Bauvorhaben und unterstützen sie beim Abschluss und der Durchführung städtebaulicher Verträge. Erforderlichenfalls vertreten wir unsere Mandanten selbstverständlich auch in gerichtlichen Verfahren.